es gibt das wohl doch, also das Off topic im OT-Thread und nun kann ich mich doch nicht mehr bremsen...
Aber das Thema Gleichberechtigung (von Männern und Frauen) ist ja schon etwas, was mich immer beschäftigt hat - außerdem sind mir ja auch immer die korrekten Informationen als Diskussionsbasis sehr wichtig.
Also die BRD hat ein Grundgesetz und in dem steht im Art. 3 GG
Nun könnte man damit alle anderen Einwände beseite wischen, das würde aber einer guten, sachlichen Diskussion nicht dienen. Das Grundproblem ist, dass es natürlich noch eine Vielzahl weiterer Gesetze gab und vor allem noch gibt, die ebenfalls gelten. Alle diese Gesetze dürfen aber nicht dem Grundgesetz widersprechen. Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und das ist ein ziemlich altes Gesetz, es trat bereits am 1. Januar 1900 in Kraft. Als das GG im Mai 1949 in Kraft trat, gab es im BGB natürlich viele Paragraphen, die damit nicht im Einklang standen. Sie wurden dann in den folgenden Jahren und Jahrzehnten entsprechend geändert. Nicht selten war dabei sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Anlass.
Ich bin ja kein Jurist, bin mir also nicht bei jeder Jahreszahl hundertprozentig sicher, aber die Erwerbsarbeit bzw. das Recht der Frauen arbeiten zu dürfen, wurde in mehreren Stufen geändert. Bis 1958 durfte ein Mann tatsächlich nach der Eheschließung zum Arbeitgeber der Frau gehen und einfach deren Arbeitsvertrag kündigen.
Ab 1958 bis 1977 war der entsprechende Paragraf bereits deutlich anders formuliert, jetzt war die Frau "berechtigt erwerbstätig zu sein, solange sie ihre Pflichten in der Ehe bzw. der Familie nicht vernachlässigte". Das bedeutete zwar immer noch eine klare Arbeitsteilung bzw. Doppelbelastung von Frauen, es war aber eben nicht mehr möglich, dass ein Mann einfach den Arbeitsvertrag seiner Frau kündigen konnte.
Erst 1977 wurde das Familienrecht umfassend reformiert. Seither würde ich sagen, waren Männer und Frauen tatsächlich von der Gesetzlage her wirklich gleichberechtigt, aber natürlich noch lange nicht in den Köpfen der Menschen. Gerade die fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten schränk(t)en Frauen doch ziemlich in der Ausübung einer Erwerbsarbeit ein.
Ein Punkt fällt mir aber noch ein, beim Namensrecht dauerte es noch etwas länger, bis die komplette Gleichstellung erreicht wurde. Zwar hätte ein Mann seit 1977 bei der Eheschließung jederzeit den Namen seiner Frau annehmen dürfen (=Ehenamen). Wenn sich das Ehepaar in spe aber nicht auf einen Ehenamen einigen konnte, dann wurde der Familiennamen des Mannes zum Ehenamen. Erst 1991 wurde diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht 'kassiert' und gleich festgelegt, dass dann beide Ehepartner einfach ihren Familiennamen behalten. Ich weiß das so gut, weil ich nach diesem Übergangsrecht geheiratet habe und vermutlich eine der ersten Frauen in meiner kleinen Stadt war, die einfach ihren Namen behalten hat. Über eine Stunde hat der Standesbeamte auf mich eingeredet, wie schlecht das doch sei, ich solle an die Kinder denken, *blablabla* - am Schluss war ich nur noch genervt, in erster Linie weil er es gar nicht bei meinem Männe probiert hat. Wenn ein gemeinsamer Familienname so wichtig für die Kinder ist, hätte doch genauso gut Männe seinen Namen hergeben können. Ach ja, noch eine Info am Rande: dieses Namensrecht, dass eine Frau mit der Eheschließung den Namen ändert, war erst 1797 in Kraft getreten, hat also noch nicht mal 200 Jahre gegolten (es gibt nämlich viele Menschen, die meinen das wäre "schon immer so" gewesen).
Und noch eine Info, die oft ganz anders in den Köpfen rumspukt: Erziehungsurlaub/Elternzeit hätten von Anfang an auch Männer nehmen dürfen, d.h. bereits ab 1986 hätten Männer sich gleichberechtigt und bei fortlaufendem Arbeitsvertrag um ihre kleinen Kinder kümmern dürfen.
Aber das Thema Gleichberechtigung (von Männern und Frauen) ist ja schon etwas, was mich immer beschäftigt hat - außerdem sind mir ja auch immer die korrekten Informationen als Diskussionsbasis sehr wichtig.
Also die BRD hat ein Grundgesetz und in dem steht im Art. 3 GG
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Nun könnte man damit alle anderen Einwände beseite wischen, das würde aber einer guten, sachlichen Diskussion nicht dienen. Das Grundproblem ist, dass es natürlich noch eine Vielzahl weiterer Gesetze gab und vor allem noch gibt, die ebenfalls gelten. Alle diese Gesetze dürfen aber nicht dem Grundgesetz widersprechen. Das Familienrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und das ist ein ziemlich altes Gesetz, es trat bereits am 1. Januar 1900 in Kraft. Als das GG im Mai 1949 in Kraft trat, gab es im BGB natürlich viele Paragraphen, die damit nicht im Einklang standen. Sie wurden dann in den folgenden Jahren und Jahrzehnten entsprechend geändert. Nicht selten war dabei sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Anlass.
Ich bin ja kein Jurist, bin mir also nicht bei jeder Jahreszahl hundertprozentig sicher, aber die Erwerbsarbeit bzw. das Recht der Frauen arbeiten zu dürfen, wurde in mehreren Stufen geändert. Bis 1958 durfte ein Mann tatsächlich nach der Eheschließung zum Arbeitgeber der Frau gehen und einfach deren Arbeitsvertrag kündigen.
Ab 1958 bis 1977 war der entsprechende Paragraf bereits deutlich anders formuliert, jetzt war die Frau "berechtigt erwerbstätig zu sein, solange sie ihre Pflichten in der Ehe bzw. der Familie nicht vernachlässigte". Das bedeutete zwar immer noch eine klare Arbeitsteilung bzw. Doppelbelastung von Frauen, es war aber eben nicht mehr möglich, dass ein Mann einfach den Arbeitsvertrag seiner Frau kündigen konnte.
Erst 1977 wurde das Familienrecht umfassend reformiert. Seither würde ich sagen, waren Männer und Frauen tatsächlich von der Gesetzlage her wirklich gleichberechtigt, aber natürlich noch lange nicht in den Köpfen der Menschen. Gerade die fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten schränk(t)en Frauen doch ziemlich in der Ausübung einer Erwerbsarbeit ein.
Ein Punkt fällt mir aber noch ein, beim Namensrecht dauerte es noch etwas länger, bis die komplette Gleichstellung erreicht wurde. Zwar hätte ein Mann seit 1977 bei der Eheschließung jederzeit den Namen seiner Frau annehmen dürfen (=Ehenamen). Wenn sich das Ehepaar in spe aber nicht auf einen Ehenamen einigen konnte, dann wurde der Familiennamen des Mannes zum Ehenamen. Erst 1991 wurde diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht 'kassiert' und gleich festgelegt, dass dann beide Ehepartner einfach ihren Familiennamen behalten. Ich weiß das so gut, weil ich nach diesem Übergangsrecht geheiratet habe und vermutlich eine der ersten Frauen in meiner kleinen Stadt war, die einfach ihren Namen behalten hat. Über eine Stunde hat der Standesbeamte auf mich eingeredet, wie schlecht das doch sei, ich solle an die Kinder denken, *blablabla* - am Schluss war ich nur noch genervt, in erster Linie weil er es gar nicht bei meinem Männe probiert hat. Wenn ein gemeinsamer Familienname so wichtig für die Kinder ist, hätte doch genauso gut Männe seinen Namen hergeben können. Ach ja, noch eine Info am Rande: dieses Namensrecht, dass eine Frau mit der Eheschließung den Namen ändert, war erst 1797 in Kraft getreten, hat also noch nicht mal 200 Jahre gegolten (es gibt nämlich viele Menschen, die meinen das wäre "schon immer so" gewesen).
Und noch eine Info, die oft ganz anders in den Köpfen rumspukt: Erziehungsurlaub/Elternzeit hätten von Anfang an auch Männer nehmen dürfen, d.h. bereits ab 1986 hätten Männer sich gleichberechtigt und bei fortlaufendem Arbeitsvertrag um ihre kleinen Kinder kümmern dürfen.
Lieber Gruß
Orlaya
Orlaya
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Nicht-wissen ist keine Schande, aber Nicht-wissen-wollen ist eine Schande.
Bauernweisheit